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Bilanzierung | Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen
Das BMF äußert sich zum neuen BFH-Urteil , nach dem bilanzierende Architekten und Ingenieure bereits dann einen Gewinn aus Planungsleistungen realisieren, wenn sie einen Anspruch auf Abschlagszahlung nach der HOAI geltend machen; es kommt also nicht auf die Schluss- oder Teilabnahme oder auf den Zahlungszeitpunkt an. S. 629
[i]Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung Nach dem BMF gilt die neue Rechtsprechung sowohl für Ansprüche auf Abschlagszahlungen nach der HOAI gemäß § 8 Abs. 2 HOAI a. F. bzw. § 15 Abs. 2 HOAI n. F. als auch für Abschlagszahlungen nach § 632a BGB.
Die Grundsätze des neuen BFH-Urteils sollen erstmalig in dem Wirtschaftsjahr gelten, das nach dem beginnt; meist das Wirtschaftsjahr 2015. Ein Gewinn, der sich aus der erstmaligen Anwendung des BFH-Urteils ergibt, darf zur Vermeidung von Härten ...