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BBK Nr. 14 vom Seite 627

Gewinnrealisierung durch Abschlagszahlungen bei langfristiger Fertigung

Klaus Wiechers

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 650Das BMF hat mit zwei Schreiben auf die jüngste BFH-Rechtsprechung zur Gewinnrealisierung bei Vorliegen eines Anspruchs auf Abschlagszahlungen reagiert und den Anwendungsbereich der BFH-Entscheidung dabei erheblich ausgedehnt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Teilgewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen

[i]Teilgewinnrealisierung bei vertraglichen Teilabnahmen Auch unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Realisationsprinzips sind Teilgewinnrealisierungen bei langfristiger Fertigung nicht nur möglich, sondern ggf. zwingend vorzunehmen. Dies ist stets dann der Fall, wenn vertraglich und technisch nachvollziehbar Teilleistungen vereinbart sind und entsprechende Teilabnahmen zum Bilanzstichtag erfolgen. [i]Forderungen nach Abkehr vom Realisationsprinzip Im Zuge der Entwicklung der internationalen Rechnungslegung wird jedoch teilweise schon seit längerem bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Abkehr bzw. wahlweise Aufhebung der deutschen, sich am strengen Realisationsprinzip orientierenden Bilanzierungsweise gefordert. Als generelle Voraussetzung wird dabei allerdings angesehen, dass die langfristige Fertigung einen wesentlichen Teil der Unternehmenstätigkeit ausmacht und dass ohne eine antei...