Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers für Schaden bei betrieblich veranlasster Nutzung des privaten Kfz
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den an dessen Fahrzeug entstandenen Unfallschaden ersetzen, wenn es mit seiner Billigung in dessen Betätigungskreis eingesetzt worden ist (§ 670 BGB). Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer zur Abdeckung des Unfallschadensrisikos eine besondere Vergütung erhält.
Da im Streitfall dem [i]infoCenter „Dienstreise“ NWB HAAAC-34341 Arbeits- bzw. Dienstverhältnis unstreitig das LandesreisekostenG NRW zugrunde lag, das eine pauschale Wegstreckenentschädigung von 0,30 € je Kilometer vorsieht, welche auch die Kosten einer Vollkaskoversicherung mitabdecken soll (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom - 6 A 4922/05), sollte in allen anderen Fällen möglichst eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung zum Verbot/zur Nutzung des privaten Kfz für dienstliche Angelegenheiten u...