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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 RS 16/13

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; IngV § 1 Abs. 1; IngV § 1 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Ingenieurpädagogen, die als Lehrkraft in der berufspraktischen Ausbildung tätig waren, haben keinen Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR. Das gilt auch dann, wenn der Ausbildungsbereich in den Produktionsablauf integriert und die Lehrkraft zudem berechtigt war, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.

Fundstelle(n):
XAAAE-94226

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