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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 470/11

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides der Beklagten, mit dem diese den Kläger auf Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Zeitraum vom 1.1.1996 bis zum 30.9.1998 in Anspruch nimmt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 2723 Nr. 49
GAAAE-94210

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