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LAG München Urteil v. - 10 Sa 471/14

Gesetze: KSchG § 23 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ehrenamtlich Tätige sind bei der Berechnung des Schwellenwertes nach § 23 Abs. 1 KSchG nicht einzubeziehen.

Fundstelle(n):
MAAAE-94192

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