Steuerberater in Theorie und Praxis
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die schriftliche Steuerberaterprüfung stellt bekanntlich eine große Herausforderung dar – und dies nicht nur für die Prüfungskandidaten. Denn drei sechsstündige Klausuren, die sog. Mischklausur (mit AO, ErbSt, USt), die Ertragsteuerklausur (mit ESt, KSt, GewSt) und die Klausur Buchführung und Bilanzwesen, wollen auch erst einmal von den jeweiligen Klausurverfassern mit steuerrechtlichem Prüfungsstoff „gefüllt“ werden. Die thematische Bandbreite ist dabei enorm, wie die Autoren dieser SteuerStud-Ausgabe wieder einmal eindrucksvoll dokumentieren.
Diese Themen finden sodann nicht nur in der „Prüfungssituation“ statt, sondern sind regelmäßig Gegenstand einer Vielzahl von finanzgerichtlichen Verfahren – und mitunter auch von zivilrechtlichen Schadensersatzklagen. Allerdings ist ein Steuerberater nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater hinzuweisen ( NWB EAAAE-93525).
Nach meiner Erfahrung verlangt die Aus- und Fortbildung im Steuerrecht von allen Beteiligten eine beträchtliche Ausdauer und Lernbereitschaft. Die aktuelle SteuerStud-Ausgabe 8/2015 widmet sich dabei besonders der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen als markantes Gütesiegel der Berufsbefähigung.
Ich wünsche Ihnen daher – trotz der Sommerzeit – eine erfolgreiche Vorbereitung auf das schriftliche Steuerberaterexamen 2015 und weiterhin viel Freude an der Materie Steuerrecht.
Herzliche Grüße
Ihr
Christoph Uhländer
Fundstelle(n):
SteuerStud 8/2015 Seite 453
NWB CAAAE-93984