Umfang des Vorsteuerabzugs aus Insolvenzverwaltervergütung
Leitsatz
1. Der in Rede stehende Eingangsumsatz umfasst seinem objektiven Inhalt nach mehr als die bloße Verwertung einiger Vermögensgegenstände
der KG, nämlich die Abwicklung der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin im Wege des vorgeschriebenen
Verfahrens. Ein Insolvenzverwalter erhält seine Vergütung für die gesamte Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens.
2. Die Tätigkeit der Stpfl. als Insolvenzverwalterin ist ein der aktiven Unternehmenstätigkeit nachgelagerter Akt, der nicht
aktuellen oder künftigen besteuerten Umsätzen zugeordnet werden kann, weil die KG als solche nicht mehr ausführt. Die Leistung
ist jedoch auf die Gesamttätigkeit der KG, deren Abwicklung sie letztendlich dient und in der sie ihre Ursache hat, rückführbar.
Sie muss daher in gleichem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigen wie andere, vor und während der Unternehmenstätigkeit angefallene
Eingangsleistungen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1429 Nr. 24 DStR 2016 S. 10 Nr. 4 DStRE 2016 S. 235 Nr. 4 EFG 2015 S. 1397 Nr. 16 GmbH-StB 2015 S. 295 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2015 S. 1749 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2015 S. 509 UStB 2015 S. 286 Nr. 10 ZIP 2015 S. 1241 Nr. 25 JAAAE-93973
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