Sachbezugsversteuerung für Familienheimfahrten bei
Pkw-Überlassung durch Arbeitgeber – Aufteilbarkeit der Aufwendungen
für repräsentative Büroausstattung – Nachweis der
ausschließlich beruflichen Nutzung eines PC
Leitsatz
Für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit dem vom Arbeitgeber überlassenen Pkw, für die der Werbungskostenabzug
nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG ausgeschlossen ist, ist kein Sachbezug gem. § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG anzusetzen.
„Klassische” Repräsentationsaufwendungen für die Büroausstattung, wie z.B. Topfpflanzen, Fotos und Bilderrahmen, sind auch
unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Großen Senats zur Aufteilung gemischter Aufwendungen (, BStBl II 2010, 672) mangels objektivierbarer Kriterien für eine Aufteilung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als
Werbungkosten abziehbar.
Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass ein vor mehreren Jahren angeschaffter PC ausschließlich für die private Nutzung
vorgehalten wird, während das aktuelle Modell ausschließlich beruflich genutzt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAE-93947
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