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Mandanten-Merkblatt „Steuerliche Auswirkungen der Eheschließung”
Der Ehe kommt in Deutschland eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu. Die Mehrzahl der Deutschen stand bereits vor dem Traualtar. Allein im Jahr 2016 wurden über 410.000 Ehen geschlossen. Die steuerlichen Regelungen für Verheiratete knüpfen an das zivilrechtliche Eheinstitut an. Erforderlich ist daher grundsätzlich eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland. Andere Gemeinschaften (z.B. eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft) fallen – wie auch Paare, welche nur rein kirchlich getraut wurden – nicht unter die steuerlichen Sonderregelungen. Der zivilrechtlichen Ehegemeinschaft sind eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich gleichgestellt.
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