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Umsatzsteuer | Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber bis 2008
Die Steuerbefreiung der mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen Umsätze nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG in der bis zum geltenden Fassung i. V. mit § 67 AO war hinsichtlich der 40 %-Grenze unionsrechtskonform (Bezug: § 4 Nr. 14 Satz 3, Nr. 16 Buchst. b UStG a. F.; Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).
Nach § 4 Nr. 14 Satz 3 UStG in der in den Streitjahren 2003 bis 2006 gültigen Fassung waren die Umsätze eines Arztes aus dem Betrieb eines Krankenhauses mit Ausnahme der ärztlichen Leistungen nur steuerfrei, wenn die in § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. Gem. § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG in der bis zum gültigen Fassung waren u. a. die mit dem Betrieb privater Krankenhäuser eng verbundenen Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die in § 67 Abs. 1 oder 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt waren. Nach § 67 Abs. 1 AO in der in den Streitjahren 2003 bis 2006 gültigen Fassung...