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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 762

Rechtssichere Gestaltung der Vorsorgevollmacht

Wolf-Dieter Tölle

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-93477 Aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels gewinnt die Vorsorgevollmacht in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Der Beratungs- und Gestaltungsbedarf ist groß. Oftmals kann mittels einer rechtssicher gestalteten Vorsorgevollmacht die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung vermieden werden. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die im Fall einer Notsituation dem Bevollmächtigten die Möglichkeit gibt, Rechtshandlungen für den Vollmachtgeber wahrzunehmen. Regelmäßig beinhaltet die Vorsorgevollmacht eine Generalvollmacht, die zur vollständigen unbeschränkten Vertretung des Vollmachtgebers berechtigt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Vorsorgevollmacht macht Betreuung entbehrlich

[i]Generalvollmacht oder Einzel- bzw. SpezialvollmachtEine Vorsorgevollmacht soll vermeiden, dass vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt wird (§ 1896 Abs. 1 BGB). Besteht eine wirksame Vorsorgevollmacht, wird die Betreuung entbehrlich, wenn der Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wahrnehmen kann wie ein Betreuer (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB). Inhaltlich kann die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht oder, wenn die Vollmacht nur für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen gelten soll, als Einzel- bzw. S...