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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen – Anerkennung von Ausgangsvermerken
Die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 i. V. mit § 6 UStG) hängt u. a. davon ab, dass der Unternehmer die Ausfuhr der gelieferten Gegenstände nachweist (§ 6 Abs. 4 UStG i. V. mit §§ 8 bis 11 UStDV). Das befasst sich mit den Fällen, in denen die Ausfuhranmeldung nicht bei einer deutschen Zolldienststelle, sondern bei einer Zolldienststelle eines anderen Mitgliedstaats abgegeben wird, ohne dass eine sog. einzige Bewilligung vorliegt. In diesen Fällen ist der Ausfuhrnachweis mit dem von der ausländischen Zolldienststelle mittels elektronischer Nachricht (z. B. EDIFACT-Nachricht) übersandten Ausgangsvermerk (PDF-Dokument), der den Regelungen in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStDV entspricht, zu führen. Zudem wird geregelt, wie der Ausfuhrnachweis zu...