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Die Klausur aus dem Bilanzsteuerrecht im Steuerberaterexamen
Wichtige Hinweise inkl. Klausur zur Überprüfung des Lernstands
Anders als bei den Klausuren aus dem Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerrecht, wo regelmäßig ein stringentes Prüfungsschema zur Lösung einer Klausur „abgearbeitet“ werden kann, stellt sich für viele Teilnehmer der schriftlichen Steuerberaterprüfung im Fachgebiet Bilanzsteuerrecht die Frage, wie sie hier die Klausurlösung aufbauen sollen. Häufig ist dabei der erste Satz der Lösung der schwierigste, da der Einstieg unklar ist. Der nachfolgende Beitrag wird Ihnen jedoch aufzeigen, dass auch eine Bilanzklausurlösung einem gewissen inneren Aufbau folgt. Dabei bezieht sich dieser Beitrag im Wesentlichen auf den originär bilanzrechtlichen bzw. bilanzsteuerrechtlichen Teil der Bilanzklausur. Gelegentlich – in den letzten Jahren aber seltener – wird im Rahmen der Bilanzklausur auch das Umwandlungssteuerrecht abgeprüft. Einen besonderen Teil stellen regelmäßig auch personengesellschaftsbezogene Fragestellungen rund um die Themenkomplexe „Sonderbetriebseinnahmen“ und „Sonderbetriebsausgaben“, „Sonderbetriebsvermögen“ und „Ergänzungsbilanzen“ dar, die einem, gegenüber der „klassischen“ Bilanzaufgabe, weniger formalen, individuellen Lösungsaufbau folgen.
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