Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 7 vom Seite 7

Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

Bei Befriedigung unternehmerischer und privater Insolvenzforderungen sind Vorsteuerbeträge aufzuteilen

Jörg Ramb

Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug möglich ist, wenn das Insolvenzverfahren der Befriedigung unternehmerischer und privater Insolvenzforderungen dient. In einem solchen Fall ist der Unternehmer nur zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt.

Sachverhalt

Im Streitfall ging es um eine Einzelunternehmerin, die Umsätze mit Recht auf Vorsteuerabzug ausgeführt hatte. Über ihr Vermögen wurde das Insolvenzverfahren zur Befriedigung unternehmerischer und privater Insolvenzforderungen eröffnet. Sie hatte ihre unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Insolvenzeröffnung eingestellt. Der Insolvenzverwalter übernahm Abwicklungstätigkeiten. Für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter erteilte er der Einzelunternehmerin eine Rechnung mit Steuerausweis und nahm für sie den Vorsteuerabzug zu Gunsten der Insolvenzmasse in Anspruch.

Das Finanzamt und auch das Finanzgericht gewährten nur einen anteiligen Vorsteuerabzug. Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Revision. Seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter sei insgesamt der unternehmerischen Tätigkeit der Schuldnerin zuzuordnen. Er habe entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Unternehmensabwic...