Besteuerung von nach dem
zugeflossenen Stückzinsen aus der Veräußerung von vor dem
erworbenen Wertpapieren
Leitsatz
Erst nach dem
zugeflossene Stückzinsen aus der Veräußerung von Wertpapieren, die
vor dem erworben wurden, sind nicht gem. § 52 a Abs.
10 Satz 7, 1. Halbsatz EStG in der bis zum geltenden
Fassung von der Besteuerung als Kapitaleinkünfte gem. § 20 Abs.
2 Satz 1 Nr. 7 EStG ausgenommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2517 Nr. 42 DB 2015 S. 13 Nr. 42 DStR 2016 S. 7 Nr. 1 DStRE 2016 S. 140 Nr. 3 DStZ 2015 S. 814 Nr. 21 EFG 2015 S. 1367 Nr. 16 EStB 2015 S. 425 Nr. 11 ErbStB 2015 S. 252 Nr. 9 XAAAE-93455
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