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FG Münster Urteil v. - 13 K 2939/12 E

Gesetze: AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 17 Abs 1

Rückwirkendes Ereignis

Rückgängigmachung eines Kaufvertrages

Leitsatz

Veräußert ein Steuerpflichtiger seine Kapitalbeteiligung und kommt es später zu einem Streit über die Rückabwicklung des Vertrages, begründet ein gerichtlicher Vergleich kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, wenn die wirtschaftlichen Folgen des Veräußerungsgeschäfts von den Vertragsparteien nicht tatsächlich und vollständig beseitigt werden. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn keine vollständige Rückabwicklung von Leistung und Gegenleistung erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1558 Nr. 26
DB 2015 S. 13 Nr. 25
DStZ 2015 S. 549 Nr. 14
GmbH-StB 2015 S. 294 Nr. 10
SAAAE-93448

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