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BFH 15.04.2015 V R 44/14, BBK 13/2015 S. 587

Umsatzsteuer | Vorsteuer aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

Ein Unternehmer in der Insolvenz kann aus der Rechnung des Insolvenzverwalters die Vorsteuer anteilig geltend machen, soweit das Insolvenzverfahren der Befriedigung der unternehmerischen Verbindlichkeiten dient. Maßstab hierfür ist das Verhältnis, das sich aus den zur Insolvenztabelle angemeldeten privaten und unternehmerischen Verbindlichkeiten ergibt.

Beispiel

A [i]Verhältnis der privaten und unternehmerischen Forderungen laut Tabelle ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger haben in der Insolvenztabelle private Forderungen in Höhe von 40.000 € und unternehmerische Forderungen in Höhe von 60.000 € angemeldet. A stellt für seine Tätigkeit 10.000 € zzgl. 1.900 € USt in Rechnung. Die USt ist zu 60 % als Vorsteuer abziehbar (= 1.140 €).

Erstattet das FA die Vorsteuer, erhöht sich die Insolvenzmasse um 1.140 €. Die USt-Erk...