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Familienrecht | Sittenwidrigkeit einer Übertragungsverpflichtung zwischen Ehegatten
Ein zum Zwecke der Vermeidung von steuerlichen Betriebsvermögen nach dem sog. Wiesbadener Modell (vgl. NWB XAAAA-92161) zwischen Ehegatten abgeschlossener Grundstücksübertragungsvertrag kann im Hinblick auf eine dabei u. a. für den Scheidungsfall vereinbarte Rückübertragung dann als sittenwidrig nach § 138 Abs. 1 BGB angesehen werden, wenn diese Verpflichtung vorbehaltlos und ohne Wahrung der Interessen des betroffenen Ehegatten hinsichtlich der auf dem Grundstück lastenden offenen Finanzierungsdarlehen erfolgen soll (vgl. NWB WAAAE-62917). Eine solche einseitige Interessenwahrnehmung ist dagegen zu verneinen, wenn der Ehegatte im Fall eines solchen Übertragungsverlangens nur Zug um Zug entweder gegen Befreiung von den Darlehensverbindlichk...