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BGH 07.05.2015 IX ZR 95/14, NWB 27/2015 S. 1977

Insolvenzrecht | Über mehrere Monate verspätet abgeführte Sozialversicherungsbeiträge – Indiz für Zahlungseinstellung

Nach dem Urteil kann dann, wenn Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt werden, daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. Der BGH hat in den Entscheidungsgründen deutlich gemacht, dass der Benachteiligungsvorsatz gegeben ist, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) [i]infoCenter „Insolvenzverfahren” NWB BAAAB-05672 die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge – sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils – erkannt und gebilligt hat. Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläub...