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BFH 05.02.2015 III R 31/13, NWB 27/2015 S. 1972

Einkommensteuer | Elterngeldzahlungen als Bezüge eines behinderten Kindes

Das Elterngeld, das ein behindertes Kind, für das Kindergeld begehrt wird, wegen der Betreuung und Erziehung seines eigenen Kindes erhält, gehört nach dem in vollem Umfang zu den Bezügen, die zur Abdeckung des Grundbedarfs des behinderten Kindes geeignet sind.

Anmerkung:

Das Urteil des Finanzgerichts wurde zwar aufgehoben, weil der BFH der Auffassung des FG Düsseldorf nicht folgen konnte, dass die blinde Klägerin fähig sei, sich selbst zu unterhalten, weil ein Gutachter eine vollschichtige Tätigkeit für möglich gehalten habe. Das Finanzgericht hat daraufhin eine Tätigkeit als Telefonistin in Betracht gezogen, eine Möglichkeit, die der BFH für eher „theoretischer Natur“ hielt. Gleichwohl fällt die Entscheidung kaum erfreulich für die Klägerin und ihren, das Kindergel...