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Steuersatz auf Autorenlesung
Das Honorar für die Lesung eines Autors aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn die Lesung mit einer Theatervorführung vergleichbar ist.
A. Leitsätze
Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung.
Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
B. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsbeklagte ist Schriftstellerin und führte im Streitjahr 2008 Lesungen aus ihrem zuvor erschienenen Buch durch. Die mit den Lesungen bewirkten Umsätze unterwarf sie in ihrer Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr ebenso wie ihre Umsätze aus den Buchverkäufen dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 %.
Das Finanzamt besteuerte die Umsätze mit dem Umsatzsteuerregelsatz von 19 %, da die Lesungen weder künstlerische noch kabarettistische Veranstaltungen seien. Eine Lesung könne nur dann eine einer Theatervorführung vergleichbare Darbietung sein, wenn sie theaterähnliche Merkmale aufweise.
Dem folgte das Finanzgericht (