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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 1 R 79/13 B

Gesetze: SGG § 96 Abs. 1; SGB X § 39 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 4; SGB VI § 99 Abs. 1 S. 1-2; SGB VI § 101; ZPO § 115; ZPO § 115 Abs. 3; ZPO § 115 Abs. 4; GVG § 17 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Ergeht während des gerichtlichen Verfahrens über einen Anspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ein weiterer Bescheid aufgrund eines neuen Rentenantrags, wird dieser nicht gemäß § 96 Abs 1 SGG Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Denn der streitbefangene Vorbescheid hat sich für den vom Neuantrag erfassten Zeitraum gemäß § 39 Abs 2 SGB X erledigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAE-93329

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