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Track 11 | § 6b-Rücklage: Inlandsbezug verstößt gegen EU-Recht
Die Regelung in § 6b EStG, nach der der Aufschub der Steuerzahlung für Gewinne nur gewährt wird, wenn die Gewinne in den Erwerb von Ersatzwirtschaftsgütern reinvestiert werden, die zum Anlagevermögen einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte des Stpfl. gehören, hält Unternehmer von der Gründung ausländischer Zweigniederlassungen oder anderer Betriebsstätten im übrigen Unionsgebiet ab. Dies verstößt nach einem aktuellen EuGH-Urteil gegen die Niederlassungsfreiheit.
Nach § 6b EStG wird der Aufschub der Steuerzahlung für Gewinne nur unter der Voraussetzung gewährt, dass diese Gewinne in den Erwerb von Ersatzwirtschaftsgütern reinvestiert werden, die zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in Deutschland gehören. Diese Regelung verstößt – so aktuell der Europäische Gerichtshof – gegen die Niederlassungsfreiheit.
Die Europäische Kommission hatte bereits im Jahr 2011 Deutschland aufgefordert, § 6b EStG dahingehend zu ändern, dass Reinvestitionen im gesamten EU-Gebiet zulässig sind. Darauf hatte der Gesetzgeber aber nicht reagiert. Die Kommission hatte deshalb Klage gegen Deutschland beim EuGH eingereicht. Jetzt haben die Luxemburger Richter...