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Track 02 | Rechnungsabgrenzung: Zahlung von Handgeldern an ablösefreie Spieler
Verpflichtet ein Fußballverein einen ablösefreien Profifußballspieler, werden regelmäßig Handgelder an den Spieler selbst und ggf. an dessen Spielerberater geleistet. Damit erwirbt der verpflichtende Verein nach bundeseinheitlicher Auffassung der Finanzverwaltung zwar – anders als bei Ablösezahlungen – kein immaterielles Wirtschaftsgut. Ein Sofortabzug ist aber nicht möglich, da das Handgeld über die Dauer des geschlossenen Arbeitsvertrages aktiv abzugrenzen ist.
Die Finanzverwaltung hat sich auf eine bundeseinheitliche Rechtsauffassung geeinigt, was die steuerliche Behandlung von Handgeldern angeht, die im Profisport ab dem vereinbart werden. – Dies hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in einer Verfügung mitgeteilt.
Fußballfans kennen den Hintergrund: Verpflichtet ein Verein einen ablösefreien Spieler, wird regelmäßig eine Sonderzahlung an den Spieler selbst fällig – und ggf. auch an den Spielerberater. Diese Zahlungen werden als Handgelder oder signing fees bezeichnet.
Im Jahr 2011 hatte der I. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden: Vereine der Fußball-Bundesliga können Ablösezahlungen an andere Vereine für de...