Abflusszeitpunkt bei im Folgejahr fällig werdender Umsatzsteuervorauszahlungen
Leitsatz
Der Zeitpunkt der tatsächlichen Kontobelastung ist für die Behandlung am 10.01. fällig werdender und außerhalb des 10-Tageszeitraums
per Lastschrift eingezogener Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe des Vorjahres i.S.d. § 11 Abs.
2 S. 1 und 2 EStG nicht entscheidend, wenn der Steuerpflichtige von sich aus alles Erforderliche getan hat, um den Leistungserfolg
herbeizuführen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 14/2015 S. 628 StBW 2015 S. 650 Nr. 17 VAAAE-93058
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