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Einkommensteuer | Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen nach § 64 EStDV
(1) Die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen setzt im Falle von psychotherapeutischen Behandlungen und der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines an einer Behinderung leidenden Kindes des Stpfl. voraus, dass die in § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV normierten Nachweise erbracht werden. (2) Diese Nachweise können nicht durch andere Unterlagen ersetzt werden (Bezug: § 33 EStG; § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b und c, Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV).
Die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§§ 2, 23, 31 bis 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) hat der Stpfl. durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachzuweisen (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011). In den abschließend geregelten K...