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Einkommensteuer | Zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist
Das BMF hat zur Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften in Fällen der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften von zwei auf zehn Jahre Stellung genommen ( NWB QAAAE-91068).
Hintergrund: Der BFH hatte 2014 abweichend von der Vereinfachungsregelung in Ziffer II.1 des NWB QAAAD-58798 (BStBl 2011 I S. 14) entschieden, dass Abschreibungen, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am in Anspruch genommen worden sind, nicht dem steuerbaren Zeitraum zuzuordnen sind ( NWB AAAAE-72212, Kurzinfo StuB 2014 S. 704 NWB XAAAE-72988).
Hierzu führte das BMF weiter aus:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehö...