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StuB 12/2015 S. 480

Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Das BMF hat zu Anwendungsfragen des § 55 Abs. 4 InsO Stellung genommen ( NWB XAAAE-91070).

Hintergrund: Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde § 55 InsO um folgenden Absatz 4 erweitert: „Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.“

Diese neue Regelung ist auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, deren Eröffnung ab dem beantragt wurde. In dem 13-seitigen Schreiben geht das BMF hinsichtlich der Anwendung der Vorschrift auf folgende Punkte näher ein:

  • Betroffene Personen;

  • steuerrechtliche Stellung des vorläufigen...