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STFAN Nr. 2 vom Seite 8

Erbschaftsteuer: Erwerb von Todes wegen

Steuerberater Christoph Wenhardt; Brühl

Mit Urteil vom ) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar ist. Dieses Urteil soll zum Anlass genommen werden, die Grundzüge des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes darzustellen. Im vorliegenden Beitrag wird auf die Regelung bei einem Erwerb von Todes wegen eingegangen. In einem weiteren Teil wird dann die Schenkungsteuer dargestellt. Aus Darstellungsgründen wird im Folgenden von „Ehegatten“ gesprochen, gemeint sind damit aber auch die eingetragenen Lebenspartner.

Grundlegendes

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht in § 1 Abs. 1 ErbStG vier Grundtatbestände vor. Für die Erbschaftsteuer selbst ist Grundtatbestand § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: der Erwerb von Todes wegen. Man spricht hier auch von einem steuerpflichtigen Vorgang, so die Überschrift des Paragrafen. Näher erläutert wird der Erwerb von Todes wegen in § 3 ErbStG.

Info

In §§ 4 bis 6 ErbStG finden sich Regelungen zur Gütergemeinschaft, zur Zugewinngemeinschaft sowie zur Vor- und Nacherbschaft, auf die in diesem Beitrag jedoch nicht eingega...

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