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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Editorial der letzten Ausgabe hatte ich schon auf das aktuelle Gerichtsurteil zur „Schockwerbung“ eines Rechtsanwalts hingewiesen. Christian Noe erläutert Ihnen nun in seinem Beitrag, wie Anwälte werben dürfen und welche Marketingmaßnahmen für Anwälte nicht zulässig sind.
Den Wunsch einiger Leserinnen, die Themen „Prozesskostenhilfe“ und „Beratungshilfe“ doch einmal genauer zu erläutern, habe ich gern in die Themenplanung aufgenommen. In Teil 1 dieser neuen Beitragsserie erläutert Ihnen Silke Umland unter anderem die Voraussetzungen für PKH.
Über welche Themen würden Sie gern mehr erfahren? Gibt es Themen, die nur unzureichend in der Berufsschule behandelt werden? Welche Themen sind wichtig für Ihre Arbeit in der Kanzlei? Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen! Meine Email-Adresse lautet m.ortmann@kiehl.de.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre!
Ihre