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Postbearbeitung
Die Bearbeitung der eingehenden Post durch die Rechtsanwaltsfachangestellte ist eine sehr wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Hierbei ist größte Sorgfalt geboten. Etwaige Unachtsamkeiten bereits bei der Postbearbeitung können im Ernstfall verfahrensentscheidend sein.
Vorgehensweise zur sorgfältigen Postbearbeitung
Die Eingangspost besteht in den meisten Fällen aus außergerichtlicher Korrespondenz z. B. mit der Mandantschaft oder der Rechtsschutzversicherung sowie der Gerichtskorrespondenz. Sie wird mit einem Eingangsstempel mit aktuellem Datum versehen.
Das aktuelle Datum ist wichtig, damit ein genauer Zugang des Schriftstücks dokumentiert werden kann. Gestempelt wird in der Regel jedes Schriftstück. Ausnahme können die einfachen Abschriften von Schriftsätzen sein, die an die Mandantschaft weitergeleitet werden oder aber Originale wie z. B. Urkunden.
Empfangsbekenntnisse werden handschriftlich mit Ort und Datum versehen. Wichtig ist hierbei zu überprüfen, ob alle dort aufgeführten Anlagen beigefügt sind. Es empfiehlt sich, diese zu kontrollieren und abzuhaken oder ggf. zu ergänzen oder zu streichen, sollte ein Schriftstück nicht beigefügt sein.
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