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Fit für die mündliche Prüfung
Der letzte Teil Ihrer Abschlussprüfung ist die mündliche Prüfung, die ab Ende Juni stattfinden wird. Hier sollen Sie Kenntnisse nachweisen, die Sie im Betrieb (= Praxis) erworben haben. Grundlagen für die mündliche Prüfung sind die Ausbildungsordnung sowie Ihre Ausbildungsnachweise. Es liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses, auf Ihre individuelle Ausbildung einzugehen. Demzufolge können neben den „klassischen Bürothemen“, wie Auftragsbearbeitung oder Betriebsorganisation, auch Fragen zur Personalverwaltung oder zum Marketing gestellt werden, wenn Sie in diesen Bereichen verstärkt in der Ausbildung eingesetzt wurden. In diesem Heft möchten wir Ihnen anhand von drei Beispielen aufzeigen (vgl. auch ), welche Inhalte in der mündlichen Prüfung abgefragt werden und wie Sie darauf antworten könnten.
Beispiel: Kündigung
Situation
Sie sind Mitarbeiter/-in in der Personalabteilung. Ihr neuer Abteilungsleiter möchte die Entscheidungsprozesse in Ihrem Unternehmen straffen. Er beauftragt Sie, eine Übersicht über die Möglichkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu erstellen. Dabei sollen u. a die Kündigungsmöglichkeiten, die notwendi...