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STFAN Nr. 12 vom Seite 23

Kapitaleinkünfte

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

In Ergänzung des Beitrags „Besteuerung von Kapitaleinkünfte“ (veröffentlicht in ) finden Sie nachfolgend eine vertiefende Übung. Viel Erfolg beim Lösen!

Sachverhalt

Der 50-jährige Jonny Cash (JC) betreibt seit geraumer Zeit eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Mainz. 2013 erzielte er hieraus vorläufige unstreitige Einkünfte gem. § 18 EStG i. H. von 80.000 €. Seit mehreren Jahren legt JC sein Geld in diversen Kapitalanlagen an:

  • JC hat bei der Deutschen Bank ein privates Sparbuch. Aus diesem ergeben sich die folgenden Eintragungen: Zinsen 2013 i. H. von 600 €, Kapitalertragsteuer 2013 i. H. von 0 € und Solidaritätszuschlag 2013 i. H. von 0 €.

  • Des Weiteren hat JC einen Bausparvertrag bei der LBS. Laut Kontoauszug wurden im Jahr 2013 nach Abzug von 92,03 € Kapitalertragsteuer und 5,06 € Solidaritätszuschlag insgesamt Nettozinsen i. H. von 271,03 € gutgeschrieben. Außerdem wurde sein Bausparkonto mit einem Betrag von 25 € belastet, um die Kosten zu decken, die im Jahr 2013 durch die Kapitalanlage angefallen waren.

  • JC veräußerte am Aktien (10 Stück) an der VW-AG. Der Veräußerungspreis betrug pro Aktie 500 €. JC h...

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