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Aktuelles zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Zum sind Änderungen im Umsatzsteuergesetz im Zusammenhang mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in Kraft getreten. Einige dieser Änderungen sollen primär Umsatzsteuerausfälle reduzieren, indem die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um bestimmte steuerpflichtige Lieferungen erweitert wird. Andere Änderungen sind Folge der aktuellen BFH-Rechtsprechung hinsichtlich der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen. Der vorliegende Beitrag stellt die Erweiterungen dar, legt sein Hauptaugenmerk jedoch auf die Änderungen und aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bauleistungen.
Das Kroatiengesetz
Einführung
Durch das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (kurz: Kroatiengesetz) vom (BGBl 2014 I S. 1266) wurde u. a. die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG geändert. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft wurde erweitert um
die steuerpflichtigen Lieferungen von Tablet-Computern und Spielekonsolen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) sowie
um die steuerpflichtigen Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG).
Einer der Hauptzwecke der ...