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Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.
Urteile des Monats
Mehrkosten für ein Grundstück keine außergewöhnlichen Belastungen
Streitig ist, ob Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen sind. Im Streitfall leidet die verheiratete Klägerin unter Multipler Sklerose und ist gehbehindert (Grad der Behinderung 80). Deshalb errichteten sie und ihr Ehemann nach einer fachkundigen Beratung einen behindertengerecht gestalteten eingeschossigen Bungalow. Dieser weist gegenüber einem Bungalow, der ohne Berücksichtigung der Behinderung der Klägerin hätte gebaut werden können, eine um 45,5 qm größere Grundfläche auf. Die Mehrkosten für den Erwerb des entsprechenden größeren Grundstücks i. H. von 13.195,29 € machten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG geltend.
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