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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Besteuerung von Photovoltaikanlagen wurde bereits in den Ausgaben 09 (ertragsteuerliche Behandlung) und 10/2014 (umsatzsteuerliche Behandlung) ausführlich erläutert. Durch das kurz darauf veröffentlichte haben sich insbesondere bei der Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für den selbst verbrauchten Strom Änderungen ergeben. Alexandra Schöpflin und Stefan Schönwald stellen Ihnen die Neuerungen anhand eines kurzen Updates dar.
Rückstellungen dienen vor allem der korrekten Zuordnung von Aufwendungen im wirtschaftlich zugehörigen Jahr. Durch die Passivierung von Rückstellungen werden in der Zukunft liegende Ausgaben oder Verluste verursachungsgerecht dem entsprechenden Wirtschaftsjahr zugeordnet. Im Gegensatz zu Verbindlichkeiten sind bei Rückstellungen ihre endgültige Entstehung, ihre genaue Höhe und ggf. die Fälligkeit ungewiss. Udo Cremer gibt Ihnen einen Überblick zum Thema.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre