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Das Insolvenzrecht, Teil 4
In Fortsetzung zum dritten Teil der Beitragsreihe zum Insolvenzrecht (siehe ) befasst sich dieser vierte Teil mit dem Berichts- und dem Prüfungstermin.
Der Berichts- und der Prüfungstermin
Zunächst möchte ich Ihnen noch einmal das Beispiel nennen, auf das in den vorangegangenen Beiträgen ebenfalls zurückgegriffen wurde, um die Theorie auch realitätsnah darzustellen.
X ist Dauermandant der Kanzlei Y. Er bittet diese daher, eine Forderung gegen den Mieter seiner Privatwohnung, Herrn Z, geltend zu machen. Es folgen die üblichen Schritte: Anwaltliches Mahnschreiben unter (erfolgloser) Fristsetzung, Mahnbescheidsantrag und letztlich Urteil zugunsten Ihres Mandanten X. Die Zahlung auf das Urteil bleibt aus. Bevor die Rechtsfachangestellte der Kanzlei Y die Zwangsvollstreckung beantragt, ruft X sie aufgeregt an: Z hat Insolvenz beantragt! War jetzt alles (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltshonorar) umsonst?
Während Ihnen in den vorangegangenen drei Beiträgen der Ablauf eines Insolvenzverfahrens, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Forderungsanmeldung, die Besonderheiten der Aus- uns Absonderungsrechte sowie ...