Doppelte Haushaltsführung – Berechnung der durchschnittlichen ortsüblichen Miete – Renovierungskosten – notwendige Einrichtung
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Wie ist im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die durchschnittliche ortsübliche Miete bei der Beschränkung der Kosten einer eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen auf den Betrag einer durchschnittlichen 60 qm Wohnung zu ermitteln? - In welcher Höhe sind Renovierungskosten für diese Wohnung abzugsfähig? - Welche Einrichtungsgegenstände sind notwendig i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
SAAAE-92719