Vermittlung von Pflegekräften und Haushaltshilfen – Dienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer?
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Erbringen Personen, die über eine Agentur (Vermittlung von Pflegekräften und Haushaltshilfen) zur Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen an diese vermittelt werden, Dienstleistungen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, oder handelt es sich um Arbeitnehmer der Agentur?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAE-92710