Auslegung und zeitliche Anwendung des § 32a KStG
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Auslegung und zeitliche Anwendung des § 32a KStG: Ist § 32a Abs. 2 KStG zur Folgeänderung eines Körperschaftsteuerbescheides analog auf Fälle anwendbar, in denen der Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen geändert wurde? Scheidet eine Änderung nach § 32a KStG im Streitfall für die Jahre 1999 und 2000 bereits deswegen aus, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
VAAAE-92705