Arbeitshilfe - Stand: 21.09.2015

Kinderfreibetrag zwischen der Beendigung der Schulausbildung und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes bzw. während des freiwilligen Wehrdienstes

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Ist der freiwillige Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes dem gesetzlichen Wehrdienst gleichzustellen und besteht somit für die Übergangszeit zwischen Schulausbildung und Beginn der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes Anspruch auf Kindergeld gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
QAAAE-92695