Arbeitshilfe - Stand: 02.08.2017

Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts – Gutachten als nachträglich bessere Erkenntnisse?

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Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung für ein bebautes Grundstück.

Wurde durch Gutachten ein niedriger gemeiner Wert nachgewiesen?

Dürfen nachträgliche bessere Erkenntnisse (Baumängel) in einem Gutachten den Wert des bebauten Grundstücks zum Bewertungsstichtag mindern?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
VAAAE-92689