Ehescheidungskosten sind als außergewöhnliche Belastung ohne Begrenzung auf Fälle des sog. Zwangsverbundes zwischen Ehescheidung und Versorgungsausgleich abzugsfähig
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Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts, des Familienunterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
  BAAAE-92648