Aufwendungen zur Erlangung der „Betriebsbereitschaft“ sind nicht von vornherein aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (hier 15 % Grenze) auszuklammern
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Sind Aufwendungen, die zur Erlangung der "Betriebsbereitschaft" aufgewendet werden und danach begrifflich Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB darstellen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (hier 15 % Grenze) auszuklammern?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAE-92640