Zuordnung von in einer Liechtensteiner Stiftung angelegtem Vermögen zum Nachlass des Stifters?
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Behandlung von in einer Stiftung nach liechtensteinischem Recht angelegtem Vermögen im Todesfall:
Gehört das in einer Liechtensteiner Stiftung angelegte Vermögen, hinsichtlich dessen die Erblasserin Erstbegünstigte und der Kläger und Erbe Nachbegünstigter war, zum Nachlass der Erblasserin und unterliegt damit der deutschen Erbschaftsteuer?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-92631