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Sozialversicherungsrecht | Beitragszuschlag als Kinderloser
Möchte ein nicht selbständig arbeitendes nicht verheiratetes Mitglied der Pflegeversicherung, in dessen Haushalt Kinder der nichtehelichen Partnerin aufwachsen, den Pflegeversicherungsbeitrag um den Beitragszuschlag für Kinderlose reduzieren, muss er zunächst beim [i]infoCenter „Pflegeversicherung“ NWB JAAAB-13230 Arbeitgeber seine Elternschaft nachweisen.
Der Status als Stiefelternteil ist – bislang – gesetzlich nicht festgelegt und wird deshalb überwiegend erweiternd damit umschrieben, dass hierunter auch bei nicht verheirateten Paaren, in deren Haushalt die biologischen Kinder eines Teils aufwachsen, der andere Teil Stiefelternteil sein kann (vgl. ). Bei solchen oder ähnlich gelagerten „Patchworkfamilien“ muss die Elternschaft aber auch nachvollz...