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NWB BB 7/2015 S. 199

Kündigung wegen rechtsextremem Weltbild

Ein Erzieher mit rechtsextremem Weltbild kann fristlos gekündigt werden. Das ArbG Mannheim wies die Klage gegen die Stadt Mannheim ab. Der Kläger sei aufgrund fehlender Eignung für die Tätigkeit als Horterzieher ungeeignet, und es sei der Stadt nicht zumutbar, den Kläger „auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen“.

Aufgrund der Facebook-Seite des Klägers konnte die Teilnahme an einer NPD-Veranstaltung und das Tragen einschlägiger Szenekleidung nachgewiesen werden. Das Gericht attestierte dem Kläger deshalb ein rechtsextremes Weltbild und Gewaltbereitschaft. Die Betreuung von Kindern im Alter von sechs bis vierzehn Jahren sei ein besonders sensibler Bereich, in dem erhöhte Maßstäbe gelten würden. Deshalb habe die Stadt an der Verfassungstreue des Klägers ...