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NWB BB 7/2015 S. 196

Mindestlohn: Gilt auch bei Urlaub und Krankheit

Arbeitnehmer, die krank sind oder sich im Urlaub befinden, haben Anspruch auf Mindestlohn. Das gilt auch, wenn anzuwendende tarifliche Mindestlohnregeln hierzu keine Vorgaben enthalten. In diesem Fall gelten automatisch das Entgeltfortzahlungs- bzw. Bundesurlaubsgesetz. Das hat das BAG kürzlich klargestellt ().