1. Ein Urteil setzt zwingend ein rechtshängiges Verfahren voraus.
2. Ein Urteil, das in der Hauptsache ergeht, obwohl das Verfahren beendet ist, ist nichtig und damit wirkungslos (Anschluss an ).
3. Ein nichtiges Urteil kann in formeller Rechtskraft erwachsen. Auf Grund dessen sind die allgemeinen Rechtmittel zulässig (Anschluss an , 4 PKH 2/02).
4. Kosten, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung eines Gerichts verursacht werden, dürfen den Parteien nicht zur Last fallen und können daher der Staatskasse auferlegt werden.
Fundstelle(n): ZAAAE-92520
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